Unsere
WHG-Zulassung
HOPFPGARTNER verfügt als zugelassener WHG-Fachbetrieb gemäß Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit § 62 AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) über sachkundiges Personal und viel Praxiserfahrung bei WHG-Anlagen. Das bedeutet für Sie höchste Sicherheit ohne Kompromisse.
Unser Fachbetrieb ist für folgende Tätigkeitsbereiche zugelassen:
- Errichtung und Instandsetzung von Kunststoffbehältern, Kunststoffrohrleitungen und Kunststoffdichtungsbahnen aus thermoplastischen Kunststoffen in LAU-Anlagen (Lagern, Abfüllen und Umschlagen) und HBV-Anlagen (Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe).