Unsere

WHG-Zulassung

HOPFPGARTNER verfügt als zugelassener WHG-Fachbetrieb gemäß Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit § 62 AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) über sachkundiges Personal und viel Praxiserfahrung bei WHG-Anlagen. Das bedeutet für Sie höchste Sicherheit ohne Kompromisse.

Unser Fachbetrieb ist für folgende Tätigkeitsbereiche zugelassen:

  • Errichtung und Instandsetzung von Kunststoffbehältern, Kunststoffrohrleitungen und Kunststoffdichtungsbahnen aus thermoplastischen Kunststoffen in LAU-Anlagen (Lagern, Abfüllen und Umschlagen) und HBV-Anlagen (Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe).